Arbeitgeberdarlehn

In Unternehmen gibt es je nach Größe und sozialer Verantwortung eine Reihe von freiwilligen sozialen Leistungen wie Weihnachtsgeld oder vermögenswirksame Leistungen. Eine solche freiwillige soziale Leistung kann auch das sogenannte Arbeitgeberdarlehen sein. Wie der Name sagt, handelt es sich um ein Darlehen, welches der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gewährt. Freiwillige soziale Leistungen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern freiwillig. Kein Arbeitgeber hat darum Anspruch auf solche Leistungen, auch dann nicht, wenn der Kollege eine solche freiwillige soziale Leistung bereits bekommen hat.

Wie die Konditionen eines solchen Arbeitgeberdarlehens aussehen, ist von Unternehmen zu Unternehmen natürlich unterschiedlich. Sicherlich spielt die Größe der Firma eine erhebliche Rolle. Die Gründe für die Gewährung eines Arbeitgeberdarlehens sind sicherlich unterschiedlich.

Ein guter Grund kann sicherlich sein, wenn eine Firma junge Mitarbeiter und Akademiker an das Unternehmen binden möchte. Wenn diese der Firma wegen umziehen, kann es durchaus attraktiv sein, wenn die Firma den Kauf oder Bau eines Hauses mit einem Arbeitgeberdarlehen mit günstigen Konditionen unterstützt. In eine ähnliche Richtung geht das Arbeitgeberdarlehen, wenn es gewährt wird, um Mitarbeiter generell an das Unternehmen zu binden. Teilweise müssen sich Mitarbeiter verpflichten, dass sie nach Gewährung des Darlehens mindestens für eine gewisse Zeit im Unternehmen verbleiben. Zusätzlich motivierend wirkt das Arbeitgeberdarlehen, wenn es mit sehr guten Zinskonditionen vergeben wird. Für Beamten sieht das ganze wieder etwas anders aus.

Rückzahlung an den Arbeitgeber

Wie die Rückzahlung des Darlehens geschieht, liegt ganz klar beim Unternehmen. Das Unternehmen bestimmt die Höhe des Darlehens, den Zinssatz, die Tilgung und die Zeitdauer der Rückzahlung. Meist wird die monatliche Rate dann direkt vom Gehalt eingezogen und verbleibt im Unternehmen.

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